Job bei HAMBURG WASSER

Werkstudent Finanzierung (m/w/d)

Icon Firma HAMBURG WASSER

Icon Ort 20539 Hamburg

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent, Homeoffice teilweise möglich

Info zum Arbeitgeber

HAMBURG WASSER ist der Wasser- und Abwasserspezialist in der Hansestadt - mit allen Leistungen aus einer Hand.

Mit seinem Know-how bietet das Unternehmen nicht nur Versorgungs- und Entsorgungssicherheit

auf höchstem Niveau für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger, sondern auch maßgeschneiderte Lösungen

für die wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse der umliegenden Städte und Kommunen in der Metropolregion.

Die Fachkenntnisse von HAMBURG WASSER beruhen auf langjähriger Erfahrung im Wasser- und Abwasserfach

und gezielter Entwicklungsarbeit - insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Das umfassende Know-how versetzt HAMBURG WASSER in die Lage, weltweit Beratungsleistungen anzubieten

und an zukunftsträchtigen Lösungen in wasserwirtschaftlichen Fragen mitzuwirken.

Der Zusammenschluss von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung macht uns außerdem leistungsfähiger und effizienter.

Das bedeutet mehr Wettbewerbsfähigkeit und damit sichere Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter.

Kompetenz heißt für uns, alle Dienstleistungen rund ums Wasser aus einer Hand anbieten zu können:

Kunden- und Serviceorientierung stehen für HAMBURG WASSER im Mittelpunkt.

Der Tätigkeitsbereich ''Bankwesen, Finanzen''

Im Tätigkeitsbereich ''Bankwesen, Finanzen'' berät man vor allem über Geldanlagen oder Vermögensverwaltung

und verkauft bzw. vermittelt entsprechende Dienstleistungen.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin, Finanzprodukte zu konzipieren oder Finanzmärkte und Risiken zu analysieren.

Die konkreten Aufgaben hängen auch davon ab,

ob für die Tätigkeit eine Berufsausbildung, eine Weiterbildung oder ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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