Job bei ebl-naturkost GmbH & Co. KG

Kommissionierer (w/m/d)

Icon Firma ebl-naturkost GmbH & Co. KG

Icon Ort 90766 Fürth

Icon Ort Minijob mit flexiblen Einsatzzeiten, ohne Befristung

Info zum Arbeitgeber

Die ebl-naturkost GmbH & Co. KG hat sich zum Ziel gesetzt, gesunde und genussreiche Lebensmittel

aus kontrolliert biologischer und biodynamischer Erzeugung und Verarbeitung

sowie Naturwaren für einen breiten Kundenkreis zugänglich und erschwinglich zu machen.

Im Jahr 1994 begann der Inhaber und Geschäftsführer Gerhard Bickel mit dem Aufbau des Unternehmens,

das heute über 23 Bio-Fachmärkte in Nürnberg, Fürth, Feucht,

Forchheim, Erlangen, Bamberg, Heroldsberg, Röthenbach an der Pegnitz und Zirndorf verfügt.

Außerdem ist ebl als Bio-Fachgroßhändler für Wiederverkäufer aktiv. Bei ebl bekommen Sie alles aus einer Hand.

Bis zu 6.000 Produkte bietet ebl in seinen 23 Bio-Fachmärkten.

Das Sortiment umfasst alle Artikel des täglichen und regelmäßigen Bedarfs und reicht von Brot

über frische Milch und Milchprodukte, Käse, Wurst, Fleisch, Gemüse und Obst,

über Getränke, Nudeln, Brotaufstriche, Saucen, Müslis bis hin zu Naturkosmetik und Haushaltswaren.

Ob Sie gezielt einzelne Produkte in hochwertiger Bio-Qualität suchen

oder Ihren gesamten Einkauf bei ebl erledigen möchten, in unseren Bio-Fachmärkten sind Sie richtig.

Der Tätigkeitsbereich ''Lagerwirtschaft, Logistik''

Im Tätigkeitsbereich ''Lagerwirtschaft, Logistik'' organisiert man vor allem Materialflüsse in Unternehmen.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin,

die Lagerhaltung zu organisieren oder Be- und Entladearbeiten zu übernehmen.

Wissenswertes über Minijobs

Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung)

und zum anderen wegen ihrer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein.

Bei der Prüfung, ob die für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende Verdienstgrenze

von 520 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate,

für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 520 Euro nicht übersteigen.

Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 6240 Euro pro Jahr.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres

auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage

nach ihrer Eigenart, z.B. Erntehilfe, oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Auf die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung kommt es - anders als bei 520-Euro-Minijobs - nicht an.

Beschäftigte, die einen 520-Euro-Minijob aufnehmen, sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Minijobber zahlen einen Beitrag zur Rentenversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

Der Minijobber trägt die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz.

Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten,

können sich jederzeit auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses

von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen.

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte.

Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche.

Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger Tagen in der Woche, ist der Urlaub entsprechend umzurechnen.

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