Sozialversicherungsfachangestellter (Krankenversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte

in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung,

die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge.

Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig.

Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern

wie Ärzten*, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten.

Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen

und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung.

Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben

in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung arbeiten am Computer,

an dem sie z.B. buchhalterische Aufgaben oder die Korrespondenz erledigen.

Vorwiegend sind sie in Büroräumen tätig, manchmal auch im Außendienst.

Sie erledigen wechselnde Aufgaben, von der sorgfältigen Leistungsberechnung über Buchhaltung bis zur Kundenberatung.

Sie informieren Versicherte kompetent über mögliche Risiken und Konsequenzen.

Mit ihrem Kommunikationstalent erläutern sie schwierige Sachverhalte verständlich.

Bei ihrer Arbeit müssen Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung

die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen genau beachten.

Kundendaten behandeln sie vertraulich.

Sie halten sich über Neuerungen, z.B. Änderungen der Vorschriften oder neue Therapien, auf dem Laufenden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Sozialversicherungsfachangestellter (Krankenversicherung)*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Sozialversicherungsfachangestellter (Krankenversicherung)*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Angehende Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung

erstellen häufig Überschlagsrechnungen oder berechnen Versicherungsbeiträge.

Sichere Mathematikkenntnisse helfen dabei.

Da Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung

während der Ausbildung u.a. Geschäftsbriefe und anderen Schriftverkehr erledigen,

sollten sie Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck mitbringen.

Die Grundlage der Tätigkeit von Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung

ist das deutsche Sozialversicherungssystem.

Daher werden Kenntnisse über gesamtwirtschaftliche und betriebliche Strukturen und Prozesse benötigt.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung

bei gesetzlichen Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Versicherungen bis hin zu Sozialrecht.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Krankenkassenfachwirt* zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sozialversicherung erwerben.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Andere Fachrichtungen

Sozialversicherungsfachangestellter (Knappschaft)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Landwirtschaftliche SV)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Rentenversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Unfallversicherung)*

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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