Sozialversicherungsfachangestellter (Unfallversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse

sowie die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers für Versicherungsfälle und die Mitgliedschaft von Unternehmen.

Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen,

überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen.

Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen sowie Finanzierungsfragen.

Außerdem stellen sie Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen

und Berufskrankheiten fest und veranlassen Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene.

Im Rahmen von Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen sie Rechnungen

über medizinische oder Sachleistungen, Reisekosten und Verdienstausfälle.

Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten* sowie Krankenhäusern,

mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen.

Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung arbeiten am Computer,

wo sie z.B. die Beitragsbuchhaltung oder die Korrespondenz erledigen.

Vorwiegend sind sie in Büroräumen tätig, manchmal auch im Außendienst.

Sie erledigen wechselnde Aufgaben, von der sorgfältigen Leistungsberechnung bis zur Ermittlung

entschädigungsrelevanter Sachverhalte. Sie beraten Versicherte kompetent über mögliche Risiken und Konsequenzen.

Mit ihrem Kommunikationstalent erläutern sie schwierige Sachverhalte verständlich.

Bei ihrer Arbeit müssen Sozialversicherungsfachangestellte*

der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen genau beachten.

Kundendaten behandeln sie vertraulich.

Sie sind stets über Neuerungen, z.B. Änderungen der Rechtsvorschriften oder neue Unfallschutzvorkehrungen informiert.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Sozialversicherungsfachangestellter (Unfallversicherung)*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Sozialversicherungsfachangestellter (Unfallversicherung)*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Angehende Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung

erstellen häufig Überschlagsrechnungen oder berechnen Versicherungsbeiträge. Sichere Mathematikkenntnisse helfen dabei.

Da Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung

in der Ausbildung Geschäftsbriefe und anderen Schriftverkehr erledigen,

sollten sie Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck mitbringen.

Auszubildende* befassen sich u.a. mit Fragen der Versicherungspflicht,

mit der Prüfung von Versicherungsansprüchen und Versicherungsvoraussetzungen,

z.B. bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, und übernehmen Aufgaben im Bereich Finanzwesen.

Vorkenntnisse im Bereich Wirtschaft und Recht erleichtern den Einstieg.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung

bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern oder Verbänden der Sozialversicherungsträger.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Versicherungen bis hin zu Sozialrecht.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt* im Sozial- und Gesundheitswesen abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sozialversicherung erwerben.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Andere Fachrichtungen

Sozialversicherungsfachangestellter (Knappschaft)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Krankenversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Landwirtschaftliche SV)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Rentenversicherung)*

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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