Das Entgelttransparenzgesetz (Info für Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte)

Das Entgelttransparenzgesetz (Info für Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte)

Die Broschüre richtet sich vorrangig an Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte und informiert sie

praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz.

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Entgelttransparenzgesetz. Warum ein Entgelttransparenzgesetz und was regelt es? Die Instrumente des Entgelttransparenzgesetzes. Was ist das Entgeltgleichheitsgebot? Was ist Entgeltbenachteiligung? Was ist Entgelt? Welche Arbeit ist gleich und gleichwertig? Mythen zum Entgeltgleichheitsgebot. Der Auskunftsanspruch. Grundsätzliches zum Auskunftsanspruch. Wann ist ein Arbeitgeber tarifgebunden oder tarifanwendend? Verfahren in tarifgebundenen und tarifanwendenden Betrieben nach § 14 EntgTranspG. Verfahren in nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Betrieben nach § 15 EntgTranspG. Auskunftsanspruch von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das betriebliche Prüfverfahren. Das Prüfverfahren. Die Berichtspflicht. Welche Informationen müssen Arbeitgeber darstellen? Wie oft ist der Bericht zu erstellen und wo ist er zu veröffentlichen? Wann ist der Bericht erstmals zu erstellen? Das Gesetz will die Transparenz von Entgeltstrukturen verbessern und so das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit in der Praxis sicherstellen. Hilfreich ist das besonders für Arbeitgeber: Sie sind bereits seit mehr als 60 Jahren rechtlich verpflichtet, den Beschäftigten ein benachteiligungsfreies Entgelt zu zahlen, eine unmittelbar wegen des Geschlechts unterscheidende Entgeltregelung oder eine mittelbar nur ein Geschlecht benachteiligende Entgeltregelung sind verboten. Einzel vertragliche oder kollektivrechtliche Bestimmungen, die dagegen verstoßen, sind unwirksam. Die rechtlichen Grundlagen sind auf mehrere Rechtsquellen und Gesetze verteilt - im europäischen Primär- und Sekundärrecht, im Grundgesetz (GG) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Entscheidungen seit 1976 die Auslegung der Rechtssätze konkretisiert. Das Entgelttransparenzgesetz - kurz: EntgTranspG - verschafft Arbeitgebern und Beschäftigten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Regelungen zu Entgelt und Geschlecht, insbesondere zu zentralen Definitionen und Begriffen

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