Rente noch spät erhöhen

Rente noch spät erhöhen

Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Altersrente beziehen

und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, ihre Rente noch zu erhöhen.

Sie sind zwar als Arbeitnehmer von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit,

der Arbeitgeber muss aber weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen,

ohne dass dies Einfluss auf die Höhe der gezahlten Rente hat.

Dem Arbeitgeber kann jedoch mitgeteilt werden, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird

und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen.

Einmal im Jahr (zum 01.07.) erhöht sich dann die Rente

und zwar nicht nur durch die eigenen Beiträge, sondern auch durch die des Arbeitgebers.

Arbeiten Sie neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente weiter

und sind in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig,

werden die Beiträge (erst) mit Erreichen des regulären Rentenalters (Regelaltersrgrenze) berücksichtigt.

Weitere Informationen

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Datum der Aktualisierung

23.04.2026

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