Rente noch spät erhöhen
Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Altersrente beziehen
und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, ihre Rente noch zu erhöhen.
Sie sind zwar als Arbeitnehmer von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit,
der Arbeitgeber muss aber weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen,
ohne dass dies Einfluss auf die Höhe der gezahlten Rente hat.
Dem Arbeitgeber kann jedoch mitgeteilt werden, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird
und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen.
Einmal im Jahr (zum 01.07.) erhöht sich dann die Rente
und zwar nicht nur durch die eigenen Beiträge, sondern auch durch die des Arbeitgebers.
Arbeiten Sie neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente weiter
und sind in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig,
werden die Beiträge (erst) mit Erreichen des regulären Rentenalters (Regelaltersrgrenze) berücksichtigt.
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