Urlaub trotz Bürgergeld
Ein paar Tage Sand unter den Füßen, Waldduft in der Nase oder Bergpanorama in Sichtweite
bremsen das Gedankenkarussell, heben nachweislich die Stimmung und laden die Akkus,
die Jobcenter-Termine, Kinderstress und die üblichen Alltagssorgen täglich leeren.
Doch wenn jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, rückt selbst die Jugendherberge in weite Ferne.
Damit Familien im Bürgergeld-Bezug und andere von Armut Betroffene mit Kindern trotz knapper Kasse nicht ganz
auf diese mentale Ladestation verzichten müssen, fördert ein Großteil der Bundesländer
Kurzurlaube mit direkten Zuschüssen oder unterstützt sie über Gruppen- oder Sonderprogramme.
So wird die Auszeit trotz finanzieller Armut endlich wieder bezahlbar.
Wer kann die Förderung erhalten?
Förderfähig sind grundsätzlich Familien mit kindergeldberechtigten Kindern.
Allen voran Alleinerziehende und kinderreiche Haushalte.
Familien, in denen ein Angehöriger einen Schwerbehindertenausweis oder einen anerkannten Pflegegrad besitzt,
profitieren oft von höheren Tagessätzen oder einem deutlich reduzierten Eigenanteil.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Zuschüsse kommen aus Landesbudgets, abgewickelt aber oft von Wohlfahrtsverbänden
wie Diakonie, Caritas, AWO oder dem Jugendherbergswerk.
Dabei zahlen die Länder je nach Einkommensgrenze und Familienkonstellation 10 bis 30 Euro pro Person und Tag.
Bei sehr niedrigem Einkommen werden Unterkunft und Verpflegung oft voll übernommen.
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