Urlaub trotz Bürgergeld

Urlaub trotz Bürgergeld

Ein paar Tage Sand unter den Füßen, Waldduft in der Nase oder Bergpanorama in Sichtweite

bremsen das Gedankenkarussell, heben nachweislich die Stimmung und laden die Akkus,

die Jobcenter-Termine, Kinderstress und die üblichen Alltagssorgen täglich leeren.

Doch wenn jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, rückt selbst die Jugend­herberge in weite Ferne.

Damit Familien im Bürgergeld-Bezug und andere von Armut Betroffene mit Kindern trotz knapper Kasse nicht ganz

auf diese mentale Ladestation verzichten müssen, fördert ein Großteil der Bundesländer

Kurzurlaube mit direkten Zuschüssen oder unterstützt sie über Gruppen- oder Sonderprogramme.

So wird die Auszeit trotz finanzieller Armut endlich wieder bezahlbar.

Wer kann die Förderung erhalten?

Förderfähig sind grundsätzlich Familien mit kindergeld­berechtigten Kindern.

Allen voran Alleinerziehende und kinderreiche Haushalte.

Familien, in denen ein Angehöriger einen Schwer­behinderten­ausweis oder einen anerkannten Pflegegrad besitzt,

profitieren oft von höheren Tagessätzen oder einem deutlich reduzierten Eigenanteil.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Zuschüsse kommen aus Landesbudgets, abgewickelt aber oft von Wohlfahrtsverbänden

wie Diakonie, Caritas, AWO oder dem Jugendherbergswerk.

Dabei zahlen die Länder je nach Einkommens­grenze und Familien­konstellation 10 bis 30 Euro pro Person und Tag.

Bei sehr niedrigem Einkommen werden Unterkunft und Verpflegung oft voll übernommen.

Weitere Informationen

Quelle

Buergergeld.org

Datum der Aktualisierung

06.06.2025

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