Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Integration von Flüchtlingen

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Integration von Flüchtlingen

Die Integration von Flüchtlingen in das Unternehmen wirft viele Fragen auf. Wen darf ich überhaupt einstellen?

Was muss ich hierbei beachten? Wo kann ich Unterstützung bekommen?

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Bleibewahrscheinlichkeit. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern. Ablauf des Asylverfahrens. Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang. Anerkannte Flüchtlinge. Subsidiär Schutzberechtigte. Geduldete. Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang bei Praktikum, Ausbildung und Beschäftigung. Arbeitsmarktzugang für anerkannte Flüchtlinge. Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Asylbewerber. Zustimmung der Arbeitsagentur. Praktika für Flüchtlinge. Betriebliche Ausbildung für Flüchtlinge. Rechtssicherheit in der Ausbildung (Ausbildungsduldung). Beschäftigung von Flüchtlingen. In den letzten drei Jahren sind mehr als 1,2 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, um vor Krieg, Verfolgung und Gewalt in Ihren Heimatländern zu fliehen. Viele von Ihnen werden langfristig in Deutschland bleiben. Die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt - sei es über ein Praktikum, eine Ausbildung oder den Direkteinstieg - ist ein wichtiger Schritt in Richtung Teilhabe an der Gesellschaft. Doch die Integration von Flüchtlingen in das Unternehmen wirft viele Fragen auf. Wen darf ich überhaupt einstellen? Was muss ich hierbei beachten? Wo kann ich Unterstützung bekommen? Folgende Broschüre liefert Ihnen hierzu Informationen - auf einen Blick. Praxistipp: Weitere Informationen bietet Ihnen das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) unter www.kofa.de/fluechtlinge. Zudem unterstützen Sie die deutschlandweit tätigen 170 Willkommenslotsen gerne vor Ort. Was macht ein Willkommenslotse? Willkommenslotsen sind Ihr zentraler Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Besetzung von Praktika-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit Geflüchteten. Zu ihren Angeboten gehören Matching, Vor-Ort-Beratung zu rechtlichen Fragen und regionalen und nationalen Fördermöglichkeiten sowie die Abnahmen des Verwaltungsaufwands. Weitere Informationen zu der Tätigkeit der Willkommenslotsen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf www.kofa.de/fluechtlinge Generell sind die Geflüchteten deutlich jünger als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung. Knapp die Hälfte der Geflüchteten, die im Jahr 2016 nach Deutschland kamen, ist zwischen 16 und 30 Jahre alt, ca. ein Viertel der Geflüchteten ist zwischen 31 und 65 Jahre alt. Somit sind fast drei Viertel der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter. Etwa ein weiteres Viertel ist unter 16 Jahre alt, weniger als ein Prozent ist über 65 Jahre alt. Etwa ein Drittel ist minderjährig (31%). Zwei von drei Asylbewerbern in Deutschland sind momentan männlich (69%). Aufgrund des erwarteten Familienzuwachses anerkannter Flüchtlinge werden allerdings voraussichtlich zukünftig mehr geflüchtete Frauen nach Deutschland kommen. Anerkannte Flüchtlinge haben eine sehr hohe Bleibewahrscheinlichkeit. Sie erhalten normalerweise zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Subsidiär Schutzberechtigte zunächst für ein Jahr, diese wird sukzessive verlängert. Je nach Integrationsleistung ist es möglich, anschließend einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erhalten. Duldungen hingegen werden nur auf bestimmte Zeit, meist für sechs Monate, ausgestellt. Danach können sie jedoch stetig verlängert werden, was zum Teil zu sogenannten ''Kettenduldungen'' führt. Auch eine Duldung kann bei guten Integrationsleistungen in einen dauerhaften Aufenthaltstitel übergehen. Die Bleibewahrscheinlichkeit von Asylbewerbern lässt sich gut anhand der Schutzquote abschätzen. Die Schutzquote gibt an, wie viele Asylanträge aus einem Herkunftsland in der Vergangenheit zu einer Anerkennung geführt haben. Die bereinigte Gesamtschutzquote errechnet sich, indem aus der Gesamtzahl der Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) alle ''formellen Entscheidungen'' herausgerechnet werden. Die ''formellen Entscheidungen'' sind jene, in denen das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag trifft, sondern die Fälle sich bereits vor der behördlichen Entscheidung anderweitig erledigen. Beispiele hierfür sind formelle Entscheidungen aufgrund einer Änderung des Aufenthaltsstatus durch Heirat oder aufgrund der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats gemäß Dublin-III-Verordnung bzw. vorangehend Dublin-II-Verordnung/Dubliner Übereinkommen. Die bereinigte Gesamtschutzquote liegt somit höher als die Gesamtschutzquote. Monatlich aktualisierte Informationen zu den gestellten Asylanträgen, den Entscheidungen sowie aktuellen Entwicklungen im Asylbereich erhalten Sie im Rahmen der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Praxistipp: Mit Hilfe der ''bereinigten Schutzquote'' lässt sich die Bleibewahrscheinlichkeit von Asylbewerbern gut abschätzen

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