Job bei Dehner GmbH & Co. KG

Logistikmitarbeiter Saison 538€ Basis (m/w/d)

Icon Firma Dehner GmbH & Co. KG

Icon Ort 86641 Rain

Icon Ort Minijob mit flexiblen Einsatzzeiten, Befristung

Info zum Arbeitgeber

Wir sind ein modernes Familienunternehmen, das sich durch hohes Engagement und konsequente Kundenorientierung

zum Marktführer in der Garten-Center Branche entwickelt hat: mit über 100 Garten-Centern in Deutschland

und Österreich und mit rund 5.000 Mitarbeitern, davon mehr als 1.000 in unserem Dienstleistungszentrum in Rain am Lech.

Der Tätigkeitsbereich ''Lagerwirtschaft, Logistik''

Im Tätigkeitsbereich ''Lagerwirtschaft, Logistik'' organisiert man vor allem Materialflüsse in Unternehmen.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin,

die Lagerhaltung zu organisieren oder Be- und Entladearbeiten zu übernehmen.

Wissenswertes über Minijobs

Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung)

und zum anderen wegen ihrer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein.

Bei der Prüfung, ob die für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende Verdienstgrenze

von 538 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate,

für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 538 Euro nicht übersteigen.

Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 6456 Euro pro Jahr.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres

auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage

nach ihrer Eigenart, z.B. Erntehilfe, oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Auf die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung kommt es - anders als bei 538-Euro-Minijobs - nicht an.

Beschäftigte, die einen 538-Euro-Minijob aufnehmen, sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Minijobber zahlen einen Beitrag zur Rentenversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

Der Minijobber trägt die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz.

Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten,

können sich jederzeit auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses

von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen.

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte.

Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche.

Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger Tagen in der Woche, ist der Urlaub entsprechend umzurechnen.

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