Job bei session GmbH & Co. KG

Musikfachhändler (m/w/d), Wahlqualifikationseinheit: Musikinstrumente

Icon Firma session GmbH & Co. KG

Icon Ort 69190 Walldorf

Icon Ort Berufsausbildung ab 2024

Info zum Arbeitgeber

Session ist ein führendes und innovatives Handels- und Dienstleistungsunternehmen der Musik-, Medien- und Kulturbranche.

Unsere Stärke ist es, diese Felder auf umfassende Weise regional und überregional zu vernetzen.

Durch vorausschauendes und wirtschaftliches Handeln sichern wir den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens.

Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Als kompetenter und qualifizierter Partner

ermöglichen wir unseren Kunden durch ein perfekt abgestimmtes Produkt- und Leistungsangebot die bestmögliche Entscheidung.

Dadurch schaffen wir eine langfristige, vertrauensvolle und unmittelbare Beziehung.

Unsere Mitarbeiter sind die Basis für den Unternehmenserfolg.

Dafür bieten wir bestmögliche Rahmenbedingungen und schaffen so die Voraussetzungen

für überdurchschnittliche Motivation und hohes Verantwortungsbewusstsein.

Wir pflegen einen respektvollen, offenen Umgang miteinander.

Unseren engagierten Mitarbeitern bieten wir die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.

Für unsere Lieferanten sind wir ein starker und verlässlicher Partner.

Unser Anspruch ist es, Waren und Dienstleistungen zu optimalen Bedingungen zu beziehen.

Dabei ist unser Handeln von gegenseitigem Respekt sowie unseren ethischen, ökologischen und sozialen Ansprüchen geleitet.

Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

Dies zeigen wir in unserem sozialen Engagement, unserem nachhaltigen und ressourcenschonenden Verhalten

sowie in unseren ethischen Standarts, deren Einhaltung wir auch bei unseren Geschäftspartnern anstreben.

Tätigkeitsinhalte

Musikfachhändler/innen beraten ihre Kunden fachgerecht über das musikspezifische Sortiment.

Sie erläutern Musikinstrumente und spielen diese an, damit sich die Kunden einen Eindruck vom Klang verschaffen können.

Wenn sie Musik-CDs anbieten, informieren Musikfachhändler/innen auch über aktuelle Trends.

Sie nehmen Reklamationen entgegen und tauschen fehlerhafte Waren oder Fehlkäufe um.

Bei Bedarf informieren sie Kunden über Urheber- und Verwertungsrechte von Musiktiteln, CDs oder auch Notenmaterial.

Sie geben Warenbestellungen auf, bedienen die Verkaufskasse und erstellen Rechnungen.

Bei der Sortimentsgestaltung wirken sie ebenfalls mit und berücksichtigen hierbei Entwicklungen auf dem Musikmarkt.

In Vertrieb und Marketing planen sie verkaufsfördernde Maßnahmen und Werbung und setzen sie um.

Weitere Aufgabengebiete sind Einkauf, Lagerhaltung, Controlling sowie Personalplanung.

Arbeitsbedingungen

Musikfachhändler/innen arbeiten mit unterschiedlichen Musikinstrumenten sowie Musikalien und Tonträgern.

Dabei sind sie in Verkaufsräumen, in Lager- und in Büroräumen tätig.

Wie im Einzelhandel üblich, ist auch in Musikfachgeschäften Samstagsarbeit die Regel.

Kunden beraten Musikfachhändler/innen freundlich und serviceorientiert.

Zum Anspielen und zur Pflege der Instrumente setzen sie ihre musikalischen Fähigkeiten ein.

Die Marktsituation beobachten sie aufmerksam und kennen so z.B. Neuerscheinungen oder Neueinspielungen.

Kaufmännische Vorgänge wie Kassieren oder Kontieren erledigen sie selbstständig und sorgfältig.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim genannten Ausbildungsberuf beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsausbildung in Teilzeit

Wenn eine Vollzeitberufsausbildung wegen der individuellen Lebensumstände nicht möglich ist,

kann man die Ausbildung nach Absprache auch in Teilzeit absolvieren.

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt.

Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Finanzielle Unterstützung

Minderjährige Auszubildende, die während der Berufsausbildung in einem eigenen Haushalt leben wollen,

weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern nicht zumutbar wäre,

können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Volljährige Auszubildende, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren

oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, können die Berufsausbildungsbeihilfe

auch dann erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird diese Unterstützung zum Lebensunterhalt für die Dauer der Berufsausbildung.

Sie kann jederzeit beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, den Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen.

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