Job bei EMG Automation GmbH

Werkstudent Corporate Development (m/w/d)

Icon Firma EMG Automation GmbH

Icon Ort 57482 Wenden oder Remote

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Wir sind der Spezialist für die Automatisierungstechnik und begeistern unsere Kunden, Mitarbeiter und Eigentümer

durch überragende Leistungen sowie vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Wir bieten intelligente und komplexe Automatisierungslösungen an.

Wir sind Technologieführer in profitablen Marktnischen und die erste Adresse für unsere Kunden.

Wir sind die Nr. 1, weil im Zuge einer immer stärkeren Globalisierung

nur ''die Zugehörigkeit und das Handeln in der Champions League'' ein eigenständiges Fortbestehen der EMG sichert.

Unsere Kunden stehen immer im Mittelpunkt unseres Handelns. Den Erfolg und die Zufriedenheit unserer Kunden

unterstützen wir durch modernste und flexible Anwendungen, ergänzt um kompetente Beratung und individuellen Service.

Der Tätigkeitsbereich ''Management und Unternehmensführung''

Im Tätigkeitsbereich ''Management und Unternehmensführung'' leitet man vor allem ein Unternehmen oder einen Teilbereich,

setzt Unternehmensziele um und koordiniert Unternehmensaktivitäten.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin, Unternehmensziele oder Planungs- und Kontrollsysteme zu entwickeln.

Die konkreten Aufgaben hängen auch davon ab,

ob für die Tätigkeit eine Weiterbildung oder ein Hochschulabschluss vorausgesetzt wird.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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