Job bei 3defacto GmbH

Werkstudent (Elektrotechnik) (m/w/d)

Icon Firma 3defacto GmbH

Icon Ort 49434 Neuenkirchen-Vörden

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent, Homeoffice teilweise möglich

Info zum Arbeitgeber

3defacto ist Dienstleister für anspruchsvolle Konstruktionen und Produktentwicklungen

und liefert schlüsselfertige Projekte in den Bereichen Maschinenbau, Anlagentechnik und Software.

Mit uns profitieren Sie von den Vorteilen maßgeschneiderter Lösungen aus einer Hand.

Von einzelnen Optimierungs-Empfehlungen bis hin zur Umsetzung komplexer Anlagen:

Seit der Gründung im Jahr 2000 haben wir weltweit mehrere tausend Projekte erfolgreich durchgeführt.

3defacto steht für flexible, kundenspezifische Dienstleistungen und Engineering-Qualität „Made in Germany“.

Der Tätigkeitsbereich ''Mechatronik und Automatisierungstechnik''

Im Tätigkeitsbereich ''Mechatronik und Automatisierungstechnik'' geht es vor allem um den Bau und die Montage

von mechanischen, elektrischen und elektronischen Komponenten zu komplexen Systemen,

die Entwicklung, Installation, Wartung und Reparatur von automatisierten Maschinen und Anlagen

sowie die Programmierung der Regelungs- und Steuerungsprogramme.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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