Job bei Vector Informatik GmbH

Werkstudent Entwicklungsinfrastruktur C++ (m/w/d)

Icon Firma Vector Informatik GmbH

Icon Ort 70499 Stuttgart

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent, Homeoffice teilweise möglich

Info zum Arbeitgeber

Vector ist der führende Hersteller von Software-Werkzeugen und -Komponenten für die Vernetzung in elektronischen Systemen,

basierend auf CAN, LIN, MOST, FlexRay sowie auf vielfältigen CAN-basierten Protokollen.

Das Know-how wird sowohl in Form von Produkten weitergegeben,

wie auch als ganzheitliches Beratungsangebot mit System- und Software-Engineering.

Workshops und Seminare runden das vielfältige Schulungsangebot ab.

Weltweit setzen Kunden aus der Automobil-, Nutzfahrzeug-, Transport- und Steuerungstechnik

auf die Lösungen und Produkte der unabhängigen und eigenständigen Vector Gruppe.

Der Tätigkeitsbereich ''Software-Entwicklung''

Im Tätigkeitsbereich ''Software-Entwicklung'' programmiert man vor allem Anwendungen oder Systemsoftware.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin,

Lösungen für spezifische Anforderungen zu entwickeln oder bestehende Software anzupassen.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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