Job bei JUDO Wasseraufbereitung GmbH

Werkstudent (m/w/d) im Bereich Marketing

Icon Firma JUDO Wasseraufbereitung GmbH

Icon Ort 71364 Winnenden

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Bei JUDO trifft Innovation auf Tradition. Seit über 80 Jahren sind wir Vorreiter auf dem Gebiet der Wasseraufbereitung.

Das Erfolgsrezept unseres Familienunternehmens: in die Zukunft investieren, in Bewegung bleiben,

nach neuen Wegen suchen. Und dabei unseren schwäbischen Wurzeln treu bleiben.

Regelmäßig bringen wir Lösungen auf den internationalen Markt, die die Branche maßgeblich mitbestimmen.

So haben wir zum Beispiel den ersten Feindosierapparat konstruiert, den Rückspül-Schutzfilter erfunden

und die erste vollautomatische Wasserenthärtungsanlage der Welt auf den Markt gebracht.

Bei JUDO erwarten Sie die Vorteile eines inhabergeführten, mittelständischen Unternehmens:

kurze Entscheidungswege, flache Hierarchien, ein angenehmes Arbeitsklima und attraktive Sozialleistungen.

Freuen Sie sich außerdem auf ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm, viele Entwicklungsmöglichkeiten

sowie eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in der zukunftssicheren SHK-Branche.

Der Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung''

Im Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung'' geht es vor allem um die Gestaltung und Umsetzung

von Marketingstrategien bzw. Werbemaßnahmen, die Präsentation von Produkten oder Werbematerial,

die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Neukundengewinnung und Bestandskundenpflege.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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