Job bei Muhr und Bender KG

Werkstudent im Bereich Personal (m/w/d)

Icon Firma Muhr und Bender KG

Icon Ort 57586 Weitefeld

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Unsere Geschichte beginnt 1916 - mit einer Feder. Heute verstehen wir uns als weltweiter Partner der Automobilindustrie

und innovativer Leichtbauspezialist für hochbeanspruchbare Federkomponenten und verwandte Produkte.

Wir beliefern weltweit alle Automobilhersteller und führende Tier-1-Systemlieferanten.

Als inhabergeführtes Familienunternehmen mit hoher Flexibilität und kurzen Entscheidungswegen

sind treue und zuverlässige Kunden unsere oberste Priorität.

Sie sind die Basis unseres langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolgs.

Für die Zufriedenheit unserer Kunden setzen wir auf herausragende Produktqualität, ein attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis

bei gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen sowie auf unser umfassendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem.

Der Tätigkeitsbereich ''Personalwesen, Personalentwicklung''

Im Tätigkeitsbereich ''Personalwesen, Personalentwicklung'' organisiert man vor allem

die Personalbeschaffung und Personalverwaltung und sorgt für die Ausbildung bzw. Weiterbildung von Beschäftigten.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin, Strategien im Personalbereich

zu entwickeln bzw. umzusetzen oder Beschäftigte zu beraten.

Die konkreten Aufgaben hängen auch davon ab,

ob für die Tätigkeit eine Berufsausbildung, eine Weiterbildung oder ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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