Job bei Sievert SE

Werkstudent Marketing (m/w/d)

Icon Firma Sievert SE

Icon Ort 49090 Osnabrück

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Sievert ist ein familiengeprägtes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte,

das auf exklusive Baustoff- und Logistiklösungen spezialisiert ist.

Mit unseren rund 1700 Mitarbeitenden sind wir an 60 Standorten in Deutschland, Europa und China aktiv.

Täglich arbeiten wir daran, unseren Kunden die besten Bedingungen

für Bauvorhaben zu schaffen und intelligent vernetzte Logistik zu ermöglichen.

Unter unserem Dach bündelt sich in der Baustoffsparte

die Kompetenz unserer fünf Premiummarken quick-mix, akurit, tubag, strasser und hahne.

Die Sievert Logistik SE sorgt dafür, dass Ihre Waren zum gewünschten Zeitpunkt am richtigen Ort ankommen.

Seit der Gründung im Jahr 1919 beruft sich unser Unternehmen auf seine Kernkompetenzen: Qualität, Effizienz und Sicherheit.

Der innovative Geist und die jahrelang gewachsene Expertise werden sowohl vom Fachhandwerker

und dem Handel als auch von Architekten, Planern und Bauherren geschätzt.

Das Versprechen an unsere Kunden: Sievert bietet Ihnen das Beste, was der Markt bietet.

Dafür entwickeln wir unser hochwertiges Produktportfolio kontinuierlich weiter,

um Effizienz und Wirtschaftlichkeit für unsere Kunden zu sichern.

Der Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung''

Im Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung'' geht es vor allem um die Gestaltung und Umsetzung

von Marketingstrategien bzw. Werbemaßnahmen, die Präsentation von Produkten oder Werbematerial,

die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Neukundengewinnung und Bestandskundenpflege.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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