Job bei NürnbergMesse GmbH

Werkstudent (m/w/d) Service Sales

Icon Firma NürnbergMesse GmbH

Icon Ort 90471 Nürnberg

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Die NürnbergMesse ist eine der 15 größten Messegesellschaften der Welt und zählt in Europa zu den Top Ten.

Das Portfolio umfasst rund 120 nationale und internationale Fachmessen

und Kongresse sowie circa 40 geförderte Firmengemeinschaftsstände am Standort Nürnberg und weltweit.

Jährlich beteiligen sich rund 30.000 Aussteller und bis zu 1,4 Millionen Besucher an den Eigen-, Partner- und Gastveranstaltungen

der NürnbergMesse Group, die auch mit Tochtergesellschaften in China, Nordamerika, Brasilien und Italien präsent ist.

Darüber hinaus verfügt die NürnbergMesse Group über ein Netzwerk von ca. 50 Vertretungen, die in 100 Ländern aktiv sind.

Das Messegelände Nürnberg wurde 1974 mit rund 60.000 m² Ausstellungsfläche eröffnet und ist bis heute kontinuierlich gewachsen.

Seit Anfang 2007 steht mit 160.000 m² fast dreimal so viel Ausstellungsfläche zur Verfügung.

Das Erfolgsgeheimnis der NürnbergMesse Group besteht in präzisen Konzepten,

hoher Fachkompetenz und partnerschaftlichem Umgang - extern wie intern.

Der Tätigkeitsbereich ''Vertrieb''

Im Tätigkeitsbereich ''Vertrieb'' geht es vor allem um den Verkauf von Waren und Dienstleistungen

und die damit verbundene Kundenberatung sowie die Planung, Steuerung und Durchführung

von Vertriebsaktivitäten unter Nutzung unterschiedlicher Online-Vertriebskanäle und Offline-Vertriebskanäle.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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