Job bei LichtBlick SE

Werkstudent*in (gn) IT Support

Icon Firma LichtBlick SE

Icon Ort 20359 Hamburg

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent, Homeoffice teilweise möglich

Info zum Arbeitgeber

Wir von LichtBlick denken Energie neu. Seit unserer Firmengründung 1998 entwickeln wir Lösungen,

die die Energiewelt nachhaltig gestalten. Wir schaffen neue Märkte.

Wir sind überzeugt: Die Zukunft der Energie ist dezentral, erneuerbar und elektrisch.

Mit SchwarmEnergie entwickelt LichtBlick Produkte und Technologien für die dezentrale Energiewende.

Im Herbst 1999 startete LichtBlick als einer der ersten Anbieter die Kundenbelieferung mit 100 Prozent Ökostrom.

Mit unserem Ökogas-Angebot übernahmen wir 2007 auch in diesem Markt die Pionierrolle.

Heute ist LichtBlick Deutschlands größter von den etablierten Konzernen unabhängiger grüner Energieanbieter

und mit über 600.000 Kunden Marktführer für Ökostrom und Ökogas.

Weil Häuser zu Kraftwerken und Kunden zu Stromerzeugern werden, schaffen wir neue Lösungen für dezentrale Energie.

Die IT- und Energieexperten von LichtBlick haben den SchwarmDirigenten entwickelt - die Plattform der Energiewende.

Der SchwarmDirigent vernetzt und steuert einen Schwarm dezentraler Kraftwerke, Speicher und Verbraucher

nach den Signalen der Energiemärkte. So macht LichtBlick den lokalen Strom schlau,

sichert die Stromversorgung und entlastet die Netze.

LichtBlick ist führend in der Entwicklung der Steuerungstechnologie für virtuelle Kraftwerke.

Auch in der Praxis ist der SchwarmDirigent bereits erprobt. So steuern wir 1000 Blockheizkraftwerke

vom Typ ZuhauseKraftwerk im Schwarm und vermarkten den Strom an unterschiedlichen Energiemärkten.

LichtBlick erschließt derzeit neue Geschäftsfelder wie die lokale Vermarktung von Strom an Mieter (ZuhauseStrom)

und die Einbindung von Batteriespeichern in den Schwarm (SchwarmBatterie).

LichtBlick garantiert seinen Kunden eine ausgezeichnete Produktqualität und einen vielfach prämierten Service.

Unser Ökostrom und unser Ökogas werden jährlich vom TÜV Nord zertifiziert.

Der Tätigkeitsbereich ''IT-Beratung, IT-Produktbetreuung, IT-Kundenbetreuung''

Im Tätigkeitsbereich ''IT-Beratung, IT-Produktbetreuung, IT-Kundenbetreuung'' geht es vor allem

um die Analyse von Geschäftsprozessen und IT-Systemen,

um die Konzeption und Realisierung kundenspezifischer IT-Lösungen sowie die Beratung der Kunden und Anwender.

Im Helpdesk sollte man Probleme und Fehlermeldungen der Kunden schnell und effizient beheben.

Der Helpdesk eines Unternehmens ist in bis zu drei Level unterteilt.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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