Hochschule ist der Oberbegriff für Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Unterschieden werden Universitäten und gleichgestellte Hochschulen, das sind Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht, die früher als wissenschaftliche Hochschulen bezeichnet wurden, und wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche, gestalterisch-wissenschaftliche oder künstlerisch orientierte Fachhochschulen.
Hochschulen dienen der Pflege der Wissenschaften und Künste durch Forschung und Lehre sowie der beruflichen Ausbildung (Studium) und Weiterbildung (Fortbildung).
An einer Hochschule eingeschriebene Personen werden Studenten, Hochschüler oder auch Studierende genannt.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind als unabhängige öffentliche Einrichtungen auch für das Entstehen sozialer und technologischer Innovationen unabdingbar. Das funktioniert nur mit einer auskömmlichen Grundfinanzierung der Wissenschaft, die eine Unabhängigkeit von Drittmittelfinanzierung und somit freie Bildung und Forschung aus Neugierde ermöglicht. Die Verzahnung von Lehre, Wissenschaft und Gesellschaft sichert ihren Bildungsauftrag, der sich am Gemeinwohl orientiert.
Während an den Universitäten der Schwerpunkt der Tätigkeit oft auf der Grundlagenforschung liegt, arbeiten die Hochschulen insgesamt sehr anwendungsbezogen, was der Wirtschaft unmittelbarer zugutekommt. Forschung ist aber auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine Pflichtaufgabe.