Videos für Bewerber und Arbeitnehmer (Berufsausbildung)

Mehr als 320 Ausbildungsberufe stehen zur Auswahl. Sie bieten beste Bedingungen für einen gelungenen Start ins Berufsleben und für beruflichen Erfolg.
Gerade in einer Arbeitswelt im Wandel ist die Nähe zur Praxis ein großer Vorteil der dualen Ausbildung. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes wurde sie noch attraktiver gemacht: zum Beispiel durch die neue Mindestvergütung oder durch flexible Möglichkeiten der Berufsausbildung in Teilzeit.
Wer möchte, startet nach der Ausbildung weiter durch. Meistertitel, Selbständigkeit, Aufstieg in Führungspositionen. Die höherqualifizierende Berufsbildung ebnet den Weg. Zu den Abschlüssen der Hochschule ist sie gleichwertig. Der Meister geht jetzt zum Beispiel mit einem Bachelor Professional einher. Auch dadurch bieten sich hervorragende Karrierechancen.
Und die Aussichten sind weiterhin sehr gut. Fachkräfte werden händeringend gesucht. Wer einen Ausbildungsabschluss hat, ist also gefragt. Deutschland hat die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union. Das verdanken wir der dualen Berufsausbildung. Sie ist ein Markenzeichen unseres Landes. Sie ist ein Fundament unserer Wirtschaftskraft und unseres Wohlstands. Auch in Krisenzeiten zeigt sie ihre Stärke und Beständigkeit.
Berufsausbildungen gibt es in Deutschland in verschiedenen Formen. Einige Berufe erlernt man typischerweise als Vollzeitschüler. Hierzu gehören viele Berufe im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen. Häufig lernt man die Praxis dann in verpflichtenden Praktika kennen.
Die meisten Berufe in Deutschland werden demgegenüber dual erlernt. Rund eine halbe Million Menschen startet jedes Jahr mit einer solchen dualen Berufsausbildung im Handel, in der Industrie, im Handwerk, in der Landwirtschaft, den freien Berufen oder dem öffentlichen Dienst ins Berufsleben.
Über 70 Prozent der Absolventinnen und Absolventen werden jedes Jahr in dem Betrieb übernommen, in dem sie ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Das Besondere an einer solchen dualen Ausbildung ist, dass man sofort mit Ausbildungsbeginn zum Ausbildungsbetrieb gehört. Man ist als Auszubildende oder Auszubildender bereits Teil eines Unternehmens. Man unterschreibt einen Ausbildungsvertrag und hat Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.
Zwei Drittel einer dualen Ausbildung finden in der Praxis, und damit überwiegend oder vollständig im Betrieb, statt. Für diese zwei Drittel bestimmt der Bund die Regeln mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Auch die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte werden durch den Bund in sog. Ausbildungsordnungen und Ausbildungsrahmenplänen in einem gemeinsamen Verfahren mit Branchen und Arbeitnehmerorganisationen festgelegt. Dies stellt sicher: Eine duale Ausbildung folgt in ganz Deutschland den gleichen Regeln. Man erwirbt mit ihr eine umfassende Qualifikation, die in der Wirtschaft auch gebraucht wird.
Auch Auszubildende in einer solchen betrieblichen Ausbildung gehen in die Schule. Ungefähr ein Drittel ihrer Ausbildungszeit haben sie Unterricht in der von den Ländern organisierten Teilzeitberufsschule. Hier können insbesondere die praktisch erlernten Inhalte noch einmal strukturiert und begleitet werden. Die Abschlussprüfungen bei den zuständigen Stellen folgen dann wieder alleine Bundesrecht, und damit deutschlandweit denselben Standards und Regeln
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist ein entscheidender Schritt im Leben junger Menschen. Oft haben Jugendliche zwar viele Interessen, aber noch keine Idee, was sie einmal werden wollen. Deshalb ist es gut, dass es Stellen gibt, an denen Berufsorientierung angeboten wird. Dorthin kann man sich wenden, wenn die Zeit für die Berufswahl gekommen ist und man eine Entscheidungshilfe braucht. Die Arbeitsagenturen bieten Kurse oder individuelle Beratungen zur Berufsorientierung an. Berufsorientierung findet aber auch schon früh in der Schule statt.
Mit der Berufseinstiegsbegleitung werden leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler ab der Vorabgangsklasse bis zum ersten halben Jahr der Berufsausbildung oder bis zu maximal 24 Monate nach Schulende beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung begleitet. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika, bei der Berufsorientierung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen von Berufsschulen oder Bildungsträgern geben förderungsberechtigten jungen Menschen Einblicke in verschiedene Berufsfelder und vermitteln Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Teilnehmende können dabei auch ihren Schulabschluss nachholen.
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Praktikum, das Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung im gewünschten Beruf vorbereiten soll. Es dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Sie können im Betrieb zeigen, was sie können, und gleichzeitig ausprobieren, ob der gewünschte Beruf ihnen gefällt und zu ihnen passt. Die Praktika werden von den Arbeitsagenturen und Jobcentern finanziell gefördert. Die Teilnehmenden erhalten eine Vergütung und bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. Bei Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis kann die Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Für den Unterricht an den Berufsschulen sind die Bundesländer zuständig. Sie erlassen inhaltlich und zeitlich mit der Ausbildungsordnung abgestimmte Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht. Berufsschulunterricht findet normalerweise an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, bei einigen Ausbildungen auch in Blockform: Hier sind Auszubildende für einige Wochen am Stück in der Schule und dann wieder im Ausbildungsbetrieb.
Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich. Sie konnte bislang aber nur durchgeführt werden, wenn dafür von Auszubildenden ein besonderer Grund wie bspw. Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen nachgewiesen wurde. Durch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes steht seit dem 1. Januar 2020 die Teilzeitberufsausbildung jetzt allen Auszubildenden offen. Ein besonderer Grund muss nicht mehr angeführt werden. Der ausbildende Betrieb muss aber mit einer Teilzeitberufsausbildung einverstanden sein.
Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss im Einzelfall zwischen Auszubildenden und Betrieb vereinbart werden. Sie darf nicht mehr als 50 Prozent der regulären Ausbildungszeit betragen. Eine Berufsausbildung in Teilzeit kann auch lediglich für einen bestimmten Zeitabschnitt innerhalb der Ausbildung oder nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Eine Änderung der individuellen Vereinbarung ist jederzeit möglich.
Um eine inhaltlich mit der Vollzeitausbildung vergleichbare Ausbildung zu gewährleisten, wird die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Das heißt, bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Ausbildung in Teilzeit maximal 4,5 Jahre dauern.
Da mit den individuell möglichen Teilzeitmodellen zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht wird, kann in diesem Fall eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.
In einem Ausbildungsverbund können zwei oder mehrere Betriebe zusammenwirken und gemeinsam die von der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsinhalte vermitteln. Die Verantwortlichkeit der beteiligten Betriebe für die Ausbildungsdauer insgesamt wie auch für die einzelnen Abschnitte muss sichergestellt sein.
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen den Ausbildenden (Ausbildungsbetriebe) und den Auszubildenden geschlossen. Bei Vertragsabschluss mit Minderjährigen ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Über das Ausbildungsziel sowie die zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung enthalten der Ausbildungsvertrag (Niederschrift) wie auch die Ausbildungsordnung klare Regelungen. Anhand dieser Unterlagen ist ein späterer Vergleich mit dem tatsächlichen Ausbildungsverlauf möglich.
Auszubildende müssen während ihrer Ausbildungszeit einen Ausbildungsnachweis führen. Im Ausbildungsvertrag wird festgelegt, ob dies schriftlich oder elektronisch erfolgen soll. Der Ausbildungsnachweis kann also klassisch in Heftform, am PC, als Online-Version oder über eine Software geführt werden. Die zuständigen Stellen bieten oftmals die Möglichkeit, Ausbildungsnachweise über ein Online-Portal elektronisch (digital) zu führen.
Die Dauer der Ausbildung wird durch die für den jeweiligen Beruf geltende Ausbildungsordnung festgelegt. Sie beträgt zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Wer vor seiner Ausbildung einen höheren Schulabschluss erworben, schon gearbeitet oder eine andere Ausbildung angefangen hat, hat gute Chancen, seine Ausbildungsdauer zu verkürzen. Verkürzungsgrund bei einer Berufsausbildung können auch vorher erbrachte fachlich einschlägige Studienleistungen im Falle eines Studienabbruchs sein. Eine Verkürzung ist dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreichen. Hierfür ist ein gemeinsamer Antrag von Auszubildenden und Betrieb an die zuständige Stelle erforderlich. Die Länge der Verkürzung hängt vom Einzelfall ab.
Eine Mindestausbildungsdauer von 18 Monaten soll allerdings bei einer Verkürzung nicht unterschritten werden. Bei überdurchschnittlichen Leistungen können Auszubildende nach Anhören ihrer Ausbildenden und der Berufsschule auch schon vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Ausbildende müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Die Höhe dieser Vergütung kann je nach Berufsausbildung ganz unterschiedlich sein. Maßgeblich für die Ausbildungsvergütung ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes.
Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb von zuhause nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann, können zur Sicherung des Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt werden. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft sind oder waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.
Die Assistierte Ausbildung (AsA), in die seit dem Jahr 2021 auch die Leistungen der ausbildungsbegleitenden Hilfen integriert sind, beinhaltet eine individuell an den Bedürfnissen des jungen Menschen ausgerichtete, kontinuierliche Unterstützung und eine sozialpädagogische Begleitung, wenn diese nötig ist, um eine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können. Im Rahmen der Vorphase kann die Integration in eine betriebliche Berufsausbildung unterstützt werden. Ziele während einer Berufsausbildung sind der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und die Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Für junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht erfolgreich ist, sowie für junge Menschen, die ihr Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung ermöglicht werden.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Assistierte Ausbildung (AsA)

Was genau ist die assistierte Ausbildung (AsA)

und mit welcher Unterstützung kann man rechnen?

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Berufsbildung ohne Grenzen

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Du bist Azubi und hast Lust auf ein Auslandspraktikum

während Deiner Ausbildung?

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Jugendberufsagenturen

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Beim Übergang in Ausbildung und Arbeit junger Menschen unter 25 Jahren

unterstützen Jugendberufsagenturen mit ihrem Beratungs- und Integrationsangebot.

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Wie funktioniert das Schlichtungsverfahren in der Ausbildung?

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