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Sonstige Informationen, Hinweise und Anregungen
Auch wenn der Arbeitgeber die Vorstellungskosten in der Regel tragen muss,
so kann er eine Zahlung in bestimmten Fällen dennoch ablehnen.
So eine Bewerbung kann richtig ins Geld gehen.
Auch Schüler haben einen Anspruch darauf, dass ihnen Bewerbungskosten erstattet werden.
Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen
werden bis zu einer Höhe von 260,00 Euro pro Jahr erstattet.
Die Kosten für die Suche nach einem Arbeitsplatz sind Werbungskosten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht.
Nur in bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber
Mitarbeiter für ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit freistellen.
Anonymisierte Bewerbungsprozesse sollen für mehr Chancengleichheit sorgen.
Deutsche HR-Verantwortliche sehen fehlende persönliche Angaben jedoch skeptisch.
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