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Sonstige Informationen, Hinweise und Anregungen
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss
zum Arbeitslosengeld II für die Dauer von höchstens 24 Monate gezahlt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose,
die Arbeitslosengeld I beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern.
Stellt sich heraus, dass ein Selbständiger in Wahrheit abhängig beschäftigt ist,
können Nachzahlungen fällig werden.
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