Einstiegsgeld für gründungsinteressierte ALG-II-Empfänger

Einstiegsgeld für gründungsinteressierte ALG-II-Empfänger

Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss

zum Arbeitslosengeld II für die Dauer von höchstens 24 Monate gezahlt werden.

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Gründungszuschuss für gründungsinteressierte Arbeitslose

Gründungszuschuss für gründungsinteressierte Arbeitslose

Die Bundesagentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose,

die Arbeitslosengeld I beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern.

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Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit

Stellt sich heraus, dass ein Selbständiger in Wahrheit abhängig beschäftigt ist,

können Nachzahlungen fällig werden.

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