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Oft schrecken gerade die Kosten Studieninteressierte von einem berufsbegleitenden Studium ab.
Aber es gibt verschiedene Finanzierungsoptionen.
Für einen Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern
bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber keinen Rückzahlungsanspruch,
es sei denn, ein solcher ist wirksam vereinbart worden.
Eine für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderliche Fortbildung
können Arbeitnehmer kostenfrei in Anspruch nehmen.
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