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Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Um Ihnen einen genauen Überblick über die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten,
sind in dieser Broschüre alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung kompakt zusammengefasst.
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Quelle: BMG |
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Pflegebedürftig. Was nun?
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht
und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann. Dauerhaft oder voraussichtlich für wenigstens sechs Monate.
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Quelle: BMG |
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Ratgeber Pflege
Diese Broschüre bietet einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung
und erklärt weitere wichtige gesetzliche Regelungen für die Pflege zu Hause,
die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung und die Beratungsmöglichkeiten.
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Quelle: BMG |
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Wegweiser für pflegende Angehörige
Diese Broschüre informiert darüber, was Pflege zu Hause bedeutet
und wie sie durch gute Organisation und Planung und mit Hilfe von individuellen Netzwerken gelingen kann.
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Quelle: DGUV |
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Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Flyer)
Dieser Flyer gibt eine erste Übersicht über die Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
mit Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit.
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Quelle: BMBFSFJ |
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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Diese Broschüre zeigt auf, welche Ansprüche Beschäftigte haben, die nahe Angehörige pflegen,
und welche Voraussetzungen dafür gelten. Ziel ist es, pflegenden Beschäftigten,
Pflegebedürftigen und Arbeitgebern Orientierung bei Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu geben.
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Quelle: BMBFSFJ |
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Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen
Diese Broschüre gibt einen kurzen Überblick
über den Unfallversicherungsschutz für Pflegende.
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Quelle: BMAS |
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Freistellungen zur Pflege und Betreuung
Es wird gezeigt, welche Regelungstrends zur Gestaltung von Freistellungen
zur Pflege und Betreuung bestehen
und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen.
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Quelle: Hans-Böckler-Stiftung |
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Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten
Wird zur Betreuung von Angehörigen oder zur Führung des Haushaltes
eine Person beschäftigt, können die Aufwendungen hierfür steuerlich begünstigt sein.
Und es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege,
d.h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen oder zur Betreuung beansprucht werden.
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Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa Saarland |
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Hotlines für Fragen zum Berufsleben
Sie suchen fachkundigen Rat und eine individuelle Hilfestellung?
Hier finden Sie Kontaktmöglichkeiten für verschiedene Themenbereiche.
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Quelle: bewerberAktiv |
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Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebote zeigen |
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